Als Vorstand des Vereins „Zukunftsfeste Pflege“ haben wir die Bürgerdialoge zur Zukunft der Pflege für Juli und August 2024 abgesagt. Damit wollten wir ein deutliches Signal senden, dass die Versorgungsnot in der Pflege trotz zahlreicher Aktivitäten hoch ist, weil nach wie vor nicht alle Beteiligten an „einem Strang ziehen“ und die Verantwortung wie eine heiße Kartoffel von einem zum anderen geschoben wird.
Zum Sachverhalt:
Vor etwas mehr als einem Jahr gingen in Mecklenburg-Vorpommern Pflegedienste auf die Straße, um auf die aus ihrer Sicht unhaltbaren Belastungen für die ambulante Pflege aufmerksam zu machen. Diese Proteste zogen sich über den gesamten Sommerhin. Ziel war es deutlich darauf aufmerksam zu machen, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor allem in ländlichen Räumen schon jetzt stark gefährdet ist und in den kommenden Jahren zusammen-zubrechen droht. Hinzu kommt eine finanzielle Notlage, die sowohl die Pflegebedürftigen wie auch die Leistungserbringer betrifft.
Angesichts dieser katastrophalen Situation initiierte Ministerin Drese im Herbst 2023 durch einen Beschluss im Landespflegeausschuss den Pakt für Pflege. Im Rahmen dieser Beschlussfassung verständigten sich alle Mitglieder dieses Gremiums darauf, dass künftig alle Beteiligten entschlossen und gemeinsam an einer zukunftsfesten pflegerischen Versorgung arbeiten, weil deren Sicherstellung zurzeit nicht gewährleistet ist.
Unser Bündnis stellt nunmehr fest, dass aktuell 9 Monate nach der Initiierung des Pakt für Pflege durch Ministerin Drese noch nicht alle Arbeitsgruppen einberufen, geschweige denn mit Inhalte gefüllt wurden. Von der Wahrnehmung einer gemeinsamen Gesamtverantwortung sind wir so weit entfernt wie am Anfang.
Wir haben unsere Beteiligung im „Pakt für Pflege“ von Anfang an davon abhängig gemacht, dass dieses an sich sehr sinnvolle und unterstützungswürdige Bündnis nicht dazu missbraucht werden darf, die zu lösenden Probleme auf die lange Bank zu schieben, denn diese Zeit haben wir einfach nicht.
Mehr als ein Jahr nach den Protesten wird zwar intensiv auf allen Ebenen mit großem öffentlichen Interesse über Pflege diskutiert, und dennoch sind bis heute keine ernstzunehmenden Verbesserungen in Sicht. Die Belastungen für die Pflegebedürftigen steigen ungebremst immer weiter und eine auskömmliche Leistungsfinanzierung ist nicht gewährleistet. In diesem Kontext wird auf den Vergütungsabschluss im SGB V Bereich für die Pflegedienste der freien Wohlfahrtspflege verwiesen, der diese in eine ungewisse Zukunft blicken lässt.
Aber auch bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, die für die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zuständig sind, geht es nach unserem Empfinden drunter und drüber. Jeder macht was er will, keiner macht was er soll und alle machen mit. Obwohl hier das Land Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen die Kosten trägt und die Fachaufsicht führt, gibt es keine einheitliche Verfahrensweise. Was das für die Pflegebedürftigen als auch für die Leistungserbringer bedeutet, vermag sich jeder vorzustellen. Nachfragen hierzu beantworten wir gerne.
Weil der Bundesgesetzgeber es bisher unterlassen hat, die Leistungsansprüche von pflegebedürftigen Menschen angemessen zu erhöhen, um die ständig steigenden Pflegekosten noch bezahlen zu können, steigt die Sozialhilfebedürftigkeit stark an. Deswegen ist es nicht zu viel verlangt, wenn Anträge in einer angemessenen Frist bearbeitet werden und dafür nicht Monate ins Land gehen. Gleiches gilt für eine einheitliche Verfahrensweise bei den örtlichen Sozialhilfeträgern. Leistungsgrundlage kann dabei nur der aktuelle Leistungskomplexkatalog gemäß § 89 SGB XI sein.
Für die Sicherstellung der Pflege in den nächsten Jahren benötigt es funktionierende professionelle und ehrenamtliche Strukturen. Undenkbar wenn eine diese beiden Säulen zusammenbricht.
Wir sind überzeugt, dass Sie mit uns die Meinung teilen, dass die Herausforderungen egal ob im Land, bei Landkreisen, bei Kranken- und Pflegekassen sowie den Leistungserbringern nicht auf dem Rücken und zu Lasten der Pflegebedürftigen ausgetragen werden dürfen.
Wir haben die klare Erwartung, dass sich alle Landkreise und kreisfreien Kommunen an PSK – Beschlüsse und damit an das Leistungskomplexsystem M-V halten und sich nicht auf die Position zurückziehen, dass die Möglichkeit von Widerspruch und Klage besteht.
Zum guten Schluss nochmals die Klarstellung, wir stehen hinter der Ministerin und dem Pakt für Pflege, daran ändert auch die Absage der Bürgerdialoge nichts! Vielmehr verdeutlichen wir mit unserem Schritt, dass eine zukunftsfeste Pflege nur gestaltet werden kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und wir unsere Energien nicht auf unnötigen Baustellen verbrauchen.