Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege stellt klar: Hürden für den Abruf der Fördergelder sind zu hoch.
Die DAK-Gesundheit Pflegekasse beklagt einen mangelnden Abruf der Fördergelder zur Digitalisierung von Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege. Nur 32 Prozent der Gelder seien abgerufen worden, von denen 95 Prozent bewilligt wurden. (Link Pressemitteilung DAK)
Aus Sicht des Bündnisses Digitalisierung in der Pflege zeigen die Zahlen in aller Deutlichkeit mehrere und teilweise strukturelle Hemmnisse, die eine Digitalisierung der Pflege bislang ausbremsen ( Link Pressemitteilung Buendnis).
Die Zurückhaltung, mit der Einrichtungen und Dienste dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) begegnen, begründet das Bündnis u.a. mit der derzeit fehlenden TI-Vergütungsvereinbarung.
Warum sollte sich eine Pflegeeinrichtung an die Telematikinfrastruktur anschließen, wenn sie nicht weiß, welche der damit verbundenen Maßnahmen refinanziert werden?
Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege spricht damit eine grundlegende Position des Vereins „zukunftsfeste Pflege e.V.“ – „Alle Leistungserbringer, egal ob privat oder freigemeinnützig und unabhängig ob ambulant, teilstationär oder stationär brauchen eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage.“
Auch die technische Entwicklung ist noch mitten im Prozess. Eine Einrichtung oder ein Pflegedienst haben keine Sicherheit, dass die heute angeschaffte Technik auch morgen noch eingesetzt werden kann.
In Bezug auf den mangelnden Abruf der Fördergelder zur Digitalisierung macht das Bündnis deutlich, dass Einrichtungen und Dienste 18.000 Euro selbst aufbringen müssen, um die volle Fördersumme von 12.000 Euro zu erreichen. Dieses Geld haben insbesondere kleinere Träger in der aktuellen Lage nicht übrig. Und mit insgesamt 30.000 Euro ist eine nachhaltige Digitalisierung ohnehin nicht zu finanzieren.
Es reicht aus Sicht des Bündnisses bei weitem nicht aus, die Einrichtungen und Dienste besser über Fördermöglichkeiten zu informieren, wie das die DAK vorschlägt. Stattdessen sind die strukturellen Digitalisierungs-Hemmnisse zu beseitigen, insbesondere bei der regelhaften Refinanzierung „digitaler“ Betriebskosten. Im Bündnis ist man sich einig, dass die Hürden zur Digitalisierung in der Pflege gesenkt werden müssen. Die unzureichende Refinanzierung ist eines der größten Hemmnisse für den Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung.
Als Lösung schlägt das Bündnis eine Digitalisierungspauschale vor, die entweder pro Platz, pro Tag oder pro Einsatz anfiele. Dazu müsste eine Ergänzung des Sozialgesetzbuches XI erfolgen.
Wir, als Verein „zukunftsfeste Pflege e. V.“ wollen an dieser Stelle ausdrücklich anmerken, dass durch eine Digitalisierungspauschale der Patient nicht zusätzlich belastet werden darf. Eine weitere Steigerung der Investitionskosten durch eine Digitalisierungspauschale würde zu mehr Leistungseinschränkungen bei den Menschen führen, welche erheblich auf professionelle Pflege angewiesen sind.
Außerdem ist nach Ansicht des Bündnisses eine Ergänzung der Kostenanteile (Investitions-, Betriebs- und Personalkosten) auf eine angemessene digitale Ausstattung und Infrastruktur im Sozialgesetzbuch V (häusliche Krankenpflege) erforderlich.